VERTRAGSRECHT
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JOIN WITH USAls Wirtschaftsanwalt für die Hotellerie prüft, konzipiert, gestaltet und verbessert Dirk Hermanns Verträge für Hotelunternehmen in allen für diese Branche relevanten Rechtsgebieten, jeweils unter Berücksichtigung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Im Fokus stehen Verträge rund um die Hotelimmobilie und Verträge des laufenden operativen Geschäfts sowie die Erstellung von rechtssicheren und widerrufsgeschützten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Buchungs- und Reservierungsverträge
- Hotel-AGB für sämtliche Bereiche
- Dienstleistungs-, Service-, Reinigungs- und Wartungsverträge
- IT- und Beraterverträge
- Kooperationsverträge und Bonusprogramme
- Management-, Franchise-, Kauf- und Leasingverträge
- Makler-, Architekten-, Bau- und Werkverträge
- Miet- und Pachtverträge, Mieterhöhungen
- Nutzungsvereinbarungen im Tagungsbereich
- Veranstaltungs- und Gruppenverträge
- Verträge mit Online-Buchungsplattformen (OTAs)
Mit dem kostenlosen „VertragsCheck“prüft Dirk Hermanns einen bestehenden Vertrag für ein Hotel und erstellt ein Kurzgutachten mit eventuellen Hinweisen für Optimierungsbedarf. So können Mandanten die Qualität der Beratung ohne wirtschaftliches Risiko herstellen.