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By achimwolters | Juni 26 , 2019 | 01

Der neue „Hygienepranger“ sorgt weiterhin für Schlagzeilen: Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg die Klagen zweier Gastronomen gegen die Herausgabe der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen abgewiesen hatte (HOGAPAGE berichtete hier), hat sich das Verwaltungsgericht Ansbach nun für die Gastronomie ausgesprochen. Ein Hotel hatte gegen die Hygieneveröffentlichungen Klage eingereicht und damit Erfolg gehabt. Wörtlich hieß es im Urteilsspruch: „Die 14. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach hat (…) der Klage eines Hotels mit Metzgereibetrieb gegen die Mitteilung von Erkenntnissen aus der Lebensmittelüberwachung zur beabsichtigten Veröffentlichung im Internet stattgegeben.“ Das Gästehaus müsse die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse über das Internet in dieser Weise nicht akzeptieren. Der Kammer zufolge bestehe kein Informationsanspruch seitens eines Dritten, wobei eine Herausgabe von Informationen „nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen könne, die sicherstellen, dass das dem Informationsinteresse des Verbrauchers gegenüberstehende Recht der Klägerin an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt wird.“